Information zu dem Gesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstücksverkehrsgesetz)


Nach dem Grundstücksverkehrsgesetz bedarf die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks sowie die Bestellung eines Nießbrauchs an einem solchen Grundstück der Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde (§§ 2, 8 GrdstVG).

Die zuständige Genehmigungebehörde ist der Landkreis Stade ,vertreten durch den Grundstücksverkehrsausschuss. Die nach § 9 zu versagenden Kaufverträge über landwirtschaftliche Grundstücke werden zusätzlich zur berufsständischen Abfrage hier in einer interaktiven Karte des Landkreises Stade aufgezeigt.

Dargestellt wird die Nutzung ,etwaige Größe und die Samtgemeinde, in der das oder die Grundstücke liegen.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich nach den Sitzungen.

Falls Sie erwerbsberechtigter Landwirt sind, informieren Sie sich bitte unter :

Kreisbauernverband Stade e.V. Herr Hauschildt 04141-5191130

Abgabe einer schriftlichen Erwerbserklärung bitte an den :

Landkreis Stade
Amt für Wirtschaft, Verkehr und Schulen
Am Sande 2
21682 Stade


Alle Angaben sind unverbindlich und dienen der Information, Rechtsansprüche sind nicht ableitbar .