Beantragung der Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen

(LWK) -

Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde ein Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Niedersachsen initiiert. Um wirtschaftliche Nachteile, welche aus den Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen resultieren, auszugleichen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen in Niedersachsen. Näheres zu den Bedingungen und der Höhe der Zahlungen können sie in diesem Artikel nachlesen (Webcode: 01040376).


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