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Beantragung der Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen 


LWK 

Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde ein Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Niedersachsen initiiert. Um wirtschaftliche Nachteile, welche aus den Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen resultieren, auszugleichen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen auf Gewässerrandstreifen in Niedersachsen. Näheres zu den Bedingungen und der Höhe der Zahlungen können sie in diesem Artikel nachlesen (Webcode: 01040376).

Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen, dann antworten sie bitte bis Ende September per Mail an: AST.Stade@lwk-niedersachsen.de und nennen bitte alle Registriernummern der Betriebe, für die sie eine Unterstützung benötigen. Alternativ rufen Sie in der Dienststelle an, unter 04141/5198-0 und nennen dort bitte ebenfalls die Registriernummern der Betriebe, für die Sie Hilfe benötigen.
Wir werden Ihnen dann Anfang November einen Termin bis Ende des Jahres anbieten.

 

  - (Fit)
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