Beantragung der Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen
LWK Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde ein
Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Niedersachsen
initiiert. Um wirtschaftliche Nachteile, welche aus den
Bewirtschaftungseinschränkungen auf Gewässerrandstreifen resultieren,
auszugleichen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen auf
Gewässerrandstreifen in Niedersachsen. Näheres zu den Bedingungen und der Höhe
der Zahlungen können sie in diesem
Artikel nachlesen (Webcode: 01040376).
Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen, dann antworten sie bitte bis
Ende September per Mail an:
AST.Stade@lwk-niedersachsen.de
und nennen bitte
alle Registriernummern der Betriebe, für die sie eine
Unterstützung benötigen. Alternativ rufen Sie in der Dienststelle an, unter
04141/5198-0 und nennen dort bitte ebenfalls die Registriernummern der Betriebe,
für die Sie Hilfe benötigen.
Wir werden Ihnen dann Anfang November einen Termin bis Ende des Jahres
anbieten.
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